Mögliche Gründe für eine Anmeldung
- Beratungsbedarf bei dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, dem anderen Geschlecht anzugehören
- Unglücklich Sein über das körperliche Geschlecht und Geschlechtsdysphorie
- Bedarf an diagnostischer Abklärung und Beratung über medizinische Behandlungsmöglichkeiten (Pubertätsblockade, Hormone)
Aufgrund der grossen Nachfrage bestehen zurzeit Wartezeiten von mehreren Monaten.
Anmeldungen für Jugendliche, die älter als 17 8/12 Jahre sind, können nicht angenommen werden.
Für die Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Kinder ab dem Pubertätseintritt und Jugendliche jünger als 17 8/12 Jahren
- Die Eltern/erziehungsberechtigten Personen sind über die Anmeldung in die Sprechstunde informiert
- Die Eltern/erziehungsberechtigten Personen sind bereit, gemeinsam mit ihrem Kind an der Sprechstunde teilzunehmen
- Wenn eine Person bereits in psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung ist, ist die Anmeldung per Bericht der behandelnden Person erforderlich: Zuweisung Fachpersonal
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und akuter psychischer Instabilität empfehlen wir die Anbindung an eine psychotherapeutische/psychiatrische Ambulanz oder Praxis.