Mögliche Gründe für eine Anmeldung

  • Beratungsbedarf bei dem Wunsch von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, dem anderen Geschlecht anzugehören
  • Unglücklich Sein über das körperliche Geschlecht und Geschlechtsdysphorie
  • Bedarf an diagnostischer Abklärung und Beratung über medizinische Behandlungsmöglichkeiten (Pubertätsblockade, Hormone)

Aufgrund der grossen Nachfrage bestehen zurzeit Wartezeiten von mehreren Monaten.

 Anmeldungen für Jugendliche, die älter als 17 8/12 Jahre sind, können nicht angenommen werden.

Für die Anmeldung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Kinder ab dem Pubertätseintritt und Jugendliche jünger als 17 8/12 Jahren
  • Die Eltern/erziehungsberechtigten Personen sind über die Anmeldung in die Sprechstunde informiert
  • Die Eltern/erziehungsberechtigten Personen sind bereit, gemeinsam mit ihrem Kind an der Sprechstunde teilzunehmen
  • Wenn eine Person bereits in psychotherapeutischer/psychiatrischer Behandlung ist, ist die Anmeldung per Bericht der behandelnden Person erforderlich: Zuweisung Fachpersonal

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und akuter psychischer Instabilität empfehlen wir die Anbindung an eine psychotherapeutische/psychiatrische Ambulanz oder Praxis.

Anmeldung durch: