Sozialberatung

Informationen rund um die Hospitalisation Ihres Kindes auf der Neonatologie

Mutterschaftsentschädigung

Wenn Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis sind und Ihr Kind direkt nach der Geburt länger als 14 Tage hospitalisiert bleibt, haben Sie Anrecht auf eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung.
Dies um die Dauer der Hospitalisation (jedoch max. 8 Wochen). Bitte legen Sie der Anmeldung für die Mutterschaftsentschädigung eine Hospitalisationsbestätigung bei. Erhältlich direkt beim Sekretariat der Neonatologie oder per E-Mail: Sekretariat.Neonatologie@STOP-SPAM.insel.ch.
Merkblatt Mutterschaftsentschädigung: https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d

Elternschaftsurlaub (Vaterschaftsurlaub)

Jeder Vater oder eingetragene Partnerin in der Schweiz hat Anrecht auf einen Elternschaftsurlaub von zwei Wochen, wenn die Person angestellt oder selbständig erwerbend ist. Die Anmeldung erfolgt über den Arbeitgeber oder die zuständige Ausgleichskasse. Der Elternschaftsurlaub verlängert sich nicht aufgrund einer Hospitalisation des Kindes. Eltern, welche sich aufgrund der belastenden Situation rund um die Hospitalisation des Neugeborenen nicht in der Lage fühlen zu arbeiten, haben die Möglichkeit sich über ihren Hausarzt krankschreiben zu lassen.
Merkblatt Entschädigung des anderen Elternteils: https://www.ahv-iv.ch/p/6.04.d

Prozesse beim Zivilstandesamt

Das Inselspital meldet die Geburt Ihres Kindes dem Zivilstandesamt Bern Mittelland (mittels grünem Blatt, welches Sie ausgefüllt haben). Das Zivilstandesamt registriert anschliessend die Geburt oder fordert noch fehlende Dokumente bei den Eltern ein (z.B. bei ausländischen Personen, welche noch nicht im schweizerischen Zivilstandesregister registriert waren). Sind die Eltern nicht verheiratet oder haben die Vaterschaftsanerkennung nicht vorgeburtlich vorgenommen, können sie diese nachträglich beim Zivilstandesamt des Wohnorts vornehmen. Sobald die Geburt registriert ist, wird eine AHV-Nummer zugeordnet (ersichtlich auf der Krankenkassenkarte).

Anmeldung bei der Invalidenversicherung (IV)

Wurde bei Ihrem Kind ein Geburtsgebrechen festgestellt, werden Sie durch unsere Ärztinnen und Ärzte darüber aufgeklärt und erhalten per Post die Anmeldeunterlagen zusammen mit einem Informationsschreiben der IV. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons (ersichtlich auf der letzten Seite). Sie können nach Erhalt der Kostengutsprache für medizinische Massnahmen (i.d.R. nach dem Austritt) die Reisekosten für die Zeit während der Hospitalisation mit der IV abrechnen.

Unterstützung im Alltag

Betreuung Geschwisterkinder
- Kostenloser Kinderhort des Inselspitals (Montag-Freitagnachmittag)
- Aufstockung bestehende Betreuung (z.B. Kita, Tageseltern)
- Kinderbetreuungsdienst vom Roten Kreuz: https://www.redcross.ch/de/unser-angebot/un-terstuetzung-im-alltag/fuer-starke-familien


Unterstützung im Haushalt
- Putzpersonalvermittlung (z.B. www.putzfrau.ch)
- Regionale Spitex Hauswirtschaft
- Finanzierung über allfällige Zusatzversicherung der Eltern oder des Kindes (erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse)

Parkieren

Im Insel Parking an der Murtenstrasse können Sie eine Wertkarte oder Tageskarte kaufen und somit vergünstigt parkieren (nicht gültig im Anna-Seiler-Parking). Um Vergünstigungen zu erhalten melden Sie sich beim Informationsbüro im Parkhaus.

Alternativ können Sie in der blauen Zone rund ums Theodor-Kocher-Haus parkieren. Die Park-karte für die blaue Zone kann bei den Bernmobil-Automaten gekauft werden.

Unterkunft in der Nähe des Inselspitals

Ronald McDonald Haus Bern 

Finanzielle Unterstützung

Die Sozialberatung hat die Möglichkeit, über Stiftungen finanzielle Unterstützung für die Mehrauslagen im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt Ihres Kindes zu leisten, sofern unsere Kriterien erfüllt sind. Bitte melden Sie sich bei Bedarf bei uns.